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Mittwoch, Juni 18, 2008

Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung

Bisher flossen in die Heizkostenberechnung verbrauchsabhängige und verbrauchsunabhängige Kosten (zum Beispiel für Wartung und Instandhaltung) zu gleichen Teilen ein. Künftig schlagen die verbrauchsabhängigen Kosten stärker zu Buche: mit 70 Prozent.
Damit erhalten die Mieterinnen und Mieter einen größeren Anreiz zum sparsamen Heizen.

Für Gebäude mit einem Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 pro Jahr (Passivhausstandard) entfällt diese Verbrauchserfassungspflicht. Das gibt einen zusätzlichen Anreiz zum Bau von Passivenergiehäuser oder zur energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern.

Die Änderung der Heizkostenverordnung bedeutet eine neue Informationspflicht für die Wirtschaft. Das Ergebnis der Ablesung muss dem Nutzer innerhalb eines Monats mitgeteilt werden. Deshalb wurde der Normenkontrollrat beteiligt.

Die Verordnung über die Heizkostenabrechnung soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

(Presseerklärung der Bundesregierung)